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Genfer Siegel

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  • Das Genfer Siegel (auch Genfer Punze, frz. Poinçon de Genève) ist eine gesetzlich geschützte Qualitäts- und Ursprungsbescheinigung für mechanische Uhren, die im Kanton Genf gebaut und reguliert werden. Die Punze wird, wie auch das C.O.S.C.-Zertifikat, von der Timelab-Stiftung vergeben. Das Genfer Siegel können ausschließlich Uhren erhalten, deren Zusammenbau und Reglage im Kanton Genf erfolgt ist.

    Seit wann gibt es das Genfer Siegel?



    Das Genfer Siegel war 1886 in Kraft gesetzt worden, um die Herkunft der Uhren zu bestätigen, die auf dem Gebiet des Kantons (Staates) Genf in der Schweiz gefertigt wurden und wurde nicht an Uhren anderer Herkunft verliehen. Die Kriterien des Genfer Siegels definierten ausschließlich die Qualität und Finissage von Uhrwerksteilen und betrafen den visuellen Aspekt aller Komponenten sowie deren mechanische Funktionalität. Ganggenauigkeit, Gehäuse, Zifferblätter und alle weiteren Aspekte einer fertig gestellten Uhr waren nicht Teil der Anforderungen. 1957 erfuhr dieses Reglement eine erhebliche Verschärfung. Fortan mussten Uhren elf Qualitätsanforderungen erfüllen. Dabei stand auch die Ganggenauigkeit im Blickpunkt des Interesses. Für Armbanduhren mit einem Werkdurchmesser von maximal 30 mm war ein insgesamt 18-tägiges Prüfprogramm vorgeschrieben.

    Was wird dem Genfer Siegel nach festgelegt?


    Den größten Teil des Reglements beanspruchen insgesamt zwölf Festlegungen zum Qualitätsniveau aller Bestandteile und der Verarbeitung.
  • Für die Stahlteile sind u. a. polierte Kanten und satinierte Vorderseiten vorgeschrieben. Die Schraubenköpfe müssen poliert oder kreisgeschliffen, die Schraubenschlitze angliert sein. Weitere Aussagen gelten den Steinen, Zahnrädern, Wellen und Zapfen, der Befestigung der Unruhspirale am Unruhkloben, der technischen Ausführung des wichtigen Schwing- und Hemmungssystems, der handwerklichen Sorgfalt bei der Ausführung der Aufzugs- und Zeigerstellpartie sowie dem Aufwand, der bei anderen Werkteilen zu betreiben ist.

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


    Die Bedingungen für den Erhalt des Genfer Siegels wurden in den vergangenen Jahren ausgebaut und umfassen heute mehrere Kriterien, die zusammengefasst folgende Punkte betreffen:

    (1) Produktion, Zusammenbau und Regulierung des Uhrwerks finden ausschließlich auf dem Genfer Kantonsterritorium statt; (2) höchste Qualität sämtlicher Bestandteile eines Uhrwerks; (3) sämtliche Stahlkanten, Schraubenköpfe und weitere, genau definierte Oberflächen müssen geschliffen oder poliert sein; (4) vorgeschriebene Rubinlager; (5) bestimmte Konstruktionsmerkmale bei der Mechanik, so ist beispielsweise die Verwendung von Drahtfedern verboten; (6) eine Ganggenauigkeit von unter einer Minute pro Tag über sieben Tage; (7) die Funktion des Kalenders vom 26. Februar an über sieben Tage; (8) 24 Stunden Wasserdichtigkeit; (9) 24 Stunden Gangreserve.